Unverbindliche Preisempfehlungen und Kollusion bei Pharmaprodukten: Der Markt für ED-Medikamente
Unverbindliche Preisempfehlungen und Kollusion bei Pharmaprodukten: Der Markt für ED-Medikamente
Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) sind unverbindliche Vorschläge zur Preissetzung von Verkäufern an Endkunden, die von Herstellern regelmässig veröffentlicht werden. Diese Praxis ist weit verbreitet und typischerweise wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Sobald Empfehlungen hingegen eine verbindliche Vereinbarung darstellen, handelt es sich um per se illegale Einzelhandelspreisbindungen. Diese aktuellen Regelungen zu Einzelhandelspreisbindungen werden sowohl in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur als auch in der wettbewerbspolitischen Praxis hinterfragt. Die akademische Diskussion führte bislang zu ambivalenten Ergebnissen bezüglich der Wohlfahrtseffekte von UVP und Einzelhandelspreisbindungen. Die US-amerikanische Rechtspraxis hat kürzlich einen Präzedenzfall (Leegin) hervorgebracht, als eine rule of reason-Beurteilung begünstigend für Einzelhandelspreisbindungen ausfiel. Dieser Präzedenzfall führte zu einer transatlantischen Diskussion über die per se Illegalität von Einzelhandelspreisbindungen.In diesem Projekt wird untersucht, unter welchen Bedingungen unverbindliche Publikumspreisempfehlungen implizit als Vereinbarungen zur Einzelhandelspreisbindung verwendet werden können um Kollusion zu vereinfachen. Hierfür wird ein spezifischer Markt untersucht: der Schweizer Markt für ED-Medikamente. Das Projekt ermöglicht die Evaluierung der per se Illegalität von Einzelhandelspreisbindungen, indem es Evidenz über die Kosten und Nutzen für Firmen und Konsumenten, die diese Praktiken betreffen, generiert. Es soll in drei Punkten zur wissenschaftlichen und wettbewerbspolitischen Diskussion über UVP und Einzelhandelspreisbindungen beitragen. Zum einen erstellt es einen analytischen Rahmen, der ausreichend spezifisch zur Darstellung des Schweizer Marktes für ED-Medikamente ist, und gleichzeitig flexibel genug, um Aussagen über alternative Marktkontexte treffen zu können. Zum zweiten leistet es einen Beitrag zur bis dato spärlichen empirischen Evidenz zu dieser für die wettbewerbsrechtliche Praxis bedeutenden Fragestellung. Schließlich erarbeitet es eine konkrete Diskussionsbasis zur Illegalität von Einzelhandelspreisbindungen aus einer europäischen Perspektive.