Auswirkungen der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen auf Vermögensbildung und Finanzmärkte
Auswirkungen der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen auf Vermögensbildung und Finanzmärkte
Das Projekt analysierte die Effekte einer Wertzuwachs-steuer und einer Zinsabgeltungssteuer auf der Basis der Vermögensbestände verschiedener Haushaltstypen, die aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes abgeleitet wurden. Besondere Berücksichtigung fanden die Effekte einer Wertzuwachsbesteuerung im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Die Untersuchung bezog auch aktuelle Reformoptionen wie die Vereinheitlichung der Besteuerung aller Kapitaleinkünfte mit einem pauschalen Steuersatz und das Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform 2000 ein.
Auf der Basis dieser haushaltstypspezifischen Daten lassen sich folgende Ergebnisse aufzeigen:
Insgesamt bleiben die Effekte sowohl einer erweiterten Veräußerungsgewinnbesteuerung als auch der Einführung einer Zinsabgeltungssteuer auf die Anlegerrendite moderat. Innerhalb der bisherigen Spekulationsfrist können Haushalte mit hohen Grenzsteuersätzen von einer Pauschalisierung der Spekulationssteuer profitieren. Bei Betrachtung langfristiger Ansparprozesse in den gegenwärtig beobachtbaren Portfoliostrukturen resultieren aus der Einführung einer 15%igen Steuer auf realisierte Veräußerungsgewinne dagegen Renditeverringerungen im Bereich von 10 bis 20 Basispunkten.
Einen kompensierenden Effekt würde grundsätzlich die Einführung einer pauschalen Zins-abgeltungssteuer in Höhe von 25% ausüben. Davon können vor allem die Haushalte mit hohen Einkommen profitieren, da sie aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs durch die Pauschalbesteuerung von Zinsen relativ besser gestellt würden. Eine Wertzuwachsbesteuerung würde dagegen auch geringer verdienende Haushalte treffen, die von einer Pauschalierung der Zinsbesteuerung nicht oder nur in geringerem Maße profitieren würden.
Die diskutierten Reformoptionen würden dann erheblich an Bedeutung gewinnen, wenn das Steuerprivileg für langlaufende Lebensversicherungen abgeschafft würde. Unterstellt man eine periodische Besteuerung der Erträge von Lebensversicherungen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, dann würde die Einführung einer Zinsabgeltungssteuer insbesondere für die höher verdienenden Haushalte einen positiven Effekt haben, der die Nachteile der Einführung einer erweiterten Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen überkompensieren könnte.
Die letzte Stufe der Einkommensteuerreform erhöht die Anlagerenditen nur geringfügig. Lediglich die Haushalte mit hohen Einkommen würden leicht von der Senkung des Spitzensteuersatzes profitieren. Die Einführung einer Zinsabgeltungssteuer würde eine deutlich größere Steuerentlastung mit sich bringen, auch wenn sich der Vorteil einer Zinsabgeltungssteuer durch die Senkung der persönlichen Einkommensteuersätze verringert.
Insbesondere im Kontext der langfristig orientierten kapitalgedeckten Altersvorsorge mit aktienorientierten Investmentsparverträgen kann eine Veräußerungsgewinnbesteuerung zu deutlicheren Renditeeinbußen führen. Bei Umschichtungen des Portfolios, wie sie typischerweise mit fortschreitendem Lebensalter vorgenommen werden, müssen zusätzliche Renditenachteile, die auf den Abfluss von Veräußerungsgewinnsteuern im Ansparprozess zurückzuführen sind, in Kauf genommen werden. Wenn das Ziel einer Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge nicht konterkariert werden soll, sollten zumindest Portfolioum-schichtungen im Rahmen von (geförderten) Altersvorsorgeverträgen von einer Wertzuwachsbesteuerung ausgenommen bleiben, auch wenn sie buchungstechnisch zu einer Gewinnrealisierung (mit anschließender sofortiger Wiederanlage) führen.
Die Auswirkungen der diskutierten Reformoptionen zur Wertzuwachsbesteuerung auf die Kapitalmarktentwicklung und Unternehmensfinanzierung sind vor dem Hintergrund des recht geringen Anteils der privaten Anleger am gesamten Aktienbesitz und des sehr geringen Anteils der börsennotierten Unternehmen an allen Unternehmen als gering anzusehen. Aber auch wenn die Effekte aktuell gering bleiben, so ist zu berücksichtigen, dass die Be-steuerung von Veräußerungsgewinnen im langfristigen Trend zur kapitalmarktorientierten Unternehmensfinanzierung und Geldanlage an Bedeutung gewinnen wird.