Bestimmung von Faktoren für die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Neugestaltung des schweizerischen Finanzausgleichs
Bestimmung von Faktoren für die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage im Rahmen der Neugestaltung des schweizerischen Finanzausgleichs
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA) in der Schweiz sollen die fiskalisch ausschöpfbaren finanziellen Ressourcen eines Kantons anhand der sogenannten Aggregierten Steuerbemessungsgrundlage (ASG) bestimmt werden. Die ASG fasst die steuerbaren Einkünfte und Vermögen der natürlichen Personen sowie die Gewinne der juristischen Personen zu einer Maßzahl zusammen. Bezogen auf die Einwohnerzahl des jeweiligen Kantons wird daraus ein Ressourcenindex abgeleitet, der die Grundlage für den interkantonalen Finanzausgleich darstellt. Nach Schweizer Bundesrecht ist jedoch die Möglichkeit der Kantone, bestimmte, steuerlich privilegierte Gesellschaften zu besteuern, eingeschränkt. Darunter fallen Holding-, Domizil- sowie gemischte Gesellschaften im Sinne von Art. 28 Abs. 2-4 StHG. Ziel des Projektes war es, die Faktoren zu beziffern, mittels derer die ermäßigt besteuerten Gewinne dieser Gesellschaften in die ASG einbezogen werden können. Diese Faktoren sollen das Ausmaß widerspiegeln, in dem die kantonale Besteuerung dieser Gewinne uneingeschränkt möglich ist. Dazu wurde in einem ersten Schritt ein allgemeiner Beurteilungsmaßstab erarbeitet, anhand dessen sich prüfen lässt, ob und wie tatsächliche oder potentielle kantonale Einnahmequellen in die Ermittlung der ASG einzubeziehen sind. Im zweiten Schritt wurden die relevanten steuerlichen Regelungen anhand dieses Beurteilungsmaßstabes überprüft. Im dritten Schritt schließlich erfolgte eine Quantifizierung der gefragten Faktoren, die sich maßgeblich auf im Rahmen einer Fragebogenaktion erhobene Daten der kantonalen Steuerverwaltungen sowie auf theoretische Erwägungen zum Steuerwettbewerb und zu den ökonomischen Auswirkungen des Finanzausgleichs stützt.