Lohnhöhe, Rent-Sharing und Tarifbindung
Lohnhöhe, Rent-Sharing und Tarifbindung
Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland wurde in dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt die Frage nach den Bestimmungsgründen nicht-markträumender Löhne und der Fähigkeit von Arbeitnehmern, an Gewinnen zu partizipieren (rent-sharing), theoretisch und empirisch untersucht. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Reformbedürftigkeit des Tarifsystems soll insbesondere die Frage im Vordergrund stehen, ob und in welchem Ausmaß die Lohnreagibilität in bezug auf sektor- und betriebsspezifische Renten vom Zentralisierungsgrad der Lohnverhandlungen abhängt und welche Implikationen für die Beschäftigung hiermit verbunden sind. Die empirischen Untersuchungen basieren auf den LIAB-Daten der Bundesanstalt für Arbeit ab 1993. Auf der Basis kontrafaktischer Evidenz sollen wirtschaftspolitische Empfehlungen zu den Vor- und Nachteilen einer dezentralisierteren Lohnbildung insbesondere für die Höhe der Beschäftigung abgeleitet werden. Die Analysen deuten darauf hin, dass der überwiegende Teil der Lohnrigiditäten in betrieblichem Interesse zu liegen scheint und effizienzsteigernder (z. B. nominal effiziente Arbeitsverträge) sowie produktivitätserhaltender Natur zu sein. Tarifverträge selbst erklären nur einen quantitativ kleinen Teil der Lohndifferentiale zwischen tarifgebundenen und nicht gebundenen Unternehmen.