Gemeinsame Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage in der EU: Konkretisierung der Gewinnermittlungsprinzipien und Weiterentwicklungen
ZEW Discussion Paper No. 14-112 // 2014Am 16. März 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf (RLE) für eine "Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)" vorgelegt. Die darin enthaltenen Normen zur harmonisierten Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage weisen jedoch aufgrund der häufigen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe noch zahlreiche Regelungslücken und offene Auslegungsfragen auf, die sich nicht problemlos durch den Verweis auf nationales Zivilrecht beheben lassen. Vor diesem Hintergrund besteht die zentrale Zielsetzung des Beitrags darin, mit einer modifizierten Einnahmeüberschussrechnung, welche die Periodisierung im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung stärker als bisher an Zahlungsvorgänge knüpft, einen Vorschlag für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) innerhalb der EU zu konkretisieren. Der Übergang hin zu einer stärker zahlungsorientierten Gewinnermittlung würde mehr Klarheit und Vereinheitlichung mit sich bringen. Eine quantitative Analyse der effektiven Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in allen 28 EU-Mitgliedstaaten zeigt zudem, dass die Gewinnermittlung sowohl nach GKKB-RLE als auch bei Zugrundelegung einzelner Regelungen einer modifizierten Einnahmeüberschussrechnung nur geringe materielle Belastungskonsequenzen nach sich zieht, sodass von einer hohen politökonomischen Umsetzbarkeit des Reformvorschlags auszugehen ist. Darüber hinaus verspricht eine GKB weitere, wichtige Vorteile bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte, etwa bei der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung.
Evers, Maria Theresia, Katharina Nicolay, Melanie Köstler, Ina Meier, Wolfram Scheffler and Christoph Spengel (2014), Gemeinsame Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage in der EU: Konkretisierung der Gewinnermittlungsprinzipien und Weiterentwicklungen, ZEW Discussion Paper No. 14-112, Mannheim.